Sicherheitsfibel 2.Auflagezum Springer Shop

 

Drohnen
Drohnen sind frei verkäuflich und der Verkäufer behauptet oftmals, dass sie erlaubnisfrei fliegen dürfen. Das ist nicht so ganz richtig. Der Betrieb von sogenannten Drohnen – rechtlich allgemein als unbemanntes Fluggerät bezeichnet– ist ohne behördliche Erlaubnis aus Sicherheitsgründen nur in engen Grenzen erlaubt. Der Grund: Zusammenstöße zwischen bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Fluggeräten können mit fatalen Folgen ausgehen. Für einen Zusammenprall mit einem solchen Fluggerät, selbst wenn es nur fünf Kilogramm wiegt, ist kaum ein Flugzeug oder Hubschrauber ausgelegt.

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